1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH 2006) ersetzen die bisherigen ÖHVB vom 23. September 1981.
1.2 Die AGBH 2006 schließen Sondervereinbarungen nicht aus. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
Beherberger: Natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt.
Gast: Natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt; auch Mitreisende.
Vertragspartner: Person, die den Beherbergungsvertrag abschließt.
Konsument / Unternehmer: Begriffe gem. KSchG.
Beherbergungsvertrag: Vertrag zwischen Beherberger und Vertragspartner.
3.1 Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie erreichbar sind.
3.2 Der Beherberger kann eine Anzahlung verlangen. Der Vertrag gilt erst nach Zustimmung als geschlossen.
3.3 Anzahlung spätestens 7 Tage vor Anreise. Kosten trägt der Vertragspartner.
3.4 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das Entgelt.
4.1 Check‑in ab 16:00 Uhr.
4.2 Nutzung vor 06:00 Uhr zählt als Übernachtung.
4.3 Check‑out bis 12:00 Uhr; späterer Auszug kann extra verrechnet werden.
5.1 Keine Anzahlung → Rücktritt ohne Nachfrist möglich.
5.2 Bei Nicht-Erscheinen bis 18:00 Uhr entfällt die Beherbergungspflicht.
5.3 Nach Anzahlung Reservierung bis 12:00 Uhr des Folgetages.
5.4 Rücktritt bis 3 Monate vor Anreise möglich.
5.5 Bis 3 Monate vor Ankunft kostenlos.
5.6 Stornogebühren:
5.7 Bei unvorhersehbaren Ereignissen entfällt das Entgelt.
5.8 Bei Wiederanreisemöglichkeit innerhalb 3 Tagen gilt wieder Zahlungspflicht.
6.1 Zumutbare Ersatzunterkunft möglich.
6.2 Gründe: Unbenutzbarkeit, Überbuchung, Verlängerungen.
6.3 Mehrkosten trägt der Beherberger.
7.1 Recht auf üblichen Gebrauch aller Einrichtungen gemäß Hausordnung.
8.1 Zahlung des Gesamtpreises.
8.2 Fremdwährungen nur nach Ermessen.
8.3 Haftung für Schäden durch ihn, Gäste oder Begleiter.
9.1 Pfand- & Zurückbehaltungsrecht (§970c, §1101 ABGB).
9.2 Sonderentgelt für Service auf Zimmer oder nachts.
9.3 Recht auf Zwischenabrechnungen.
10.1 Erbringung der vereinbarten Leistungen.
10.2 Sonderleistungen können gesondert abgerechnet werden.
11.1 Haftung gemäß §§970 ff ABGB.
11.2 Keine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit (bei Unternehmern auch grob).
11.3 Haftung für Wertgegenstände max. € 550.–.
11.4 Beherberger kann Verwahrung ablehnen.
11.5 Schaden unverzüglich melden, Verjährung 3 Jahre.
12.1 Konsumenten: keine Haftung für leichte Fahrlässigkeit außer Personenschäden.
12.2 Unternehmer: keine Haftung für leichte/grobe Fahrlässigkeit oder Folgeschäden.
13.1 Tiere nur nach vorheriger Zustimmung & ggf. Gebühr.
13.2 Tiere müssen beaufsichtigt werden.
13.3 Versicherung erforderlich.
13.4 Haftung für Schäden durch Tiere.
13.5 Keine Tiere im Restaurant, Salon, Wellness.
14.1 Kein Anspruch auf Verlängerung.
14.2 Bei Naturereignissen automatische Verlängerung.
15.1 Vertrag endet bei Zeitablauf.
15.2 Vorzeitige Abreise → voller Preis, mit Abzug tatsächlicher Ersparnis.
15.3 Tod eines Gastes beendet den Vertrag.
15.4 Unbefristete Verträge kündbar bis 10 Uhr des dritten Tages.
15.5 Sofortige Auflösung bei wichtigen Gründen.
15.6 Höhere Gewalt → Auflösung möglich.
16.1 Ärztliche Betreuung wird organisiert.
16.2 Bei Gefahr im Verzug auch ohne Anweisung.
16.3 Erstattung von Arztkosten, Reinigung, Schäden etc.
17.1 Erfüllungsort ist der Standort des Beherbergers.
17.2 Österreichisches Recht.
17.3 Unternehmer: Gerichtsstand Sitz des Beherbergers.
17.4 Konsumenten in Österreich: Wohnsitzgericht.
17.5 Konsumenten EU/CH/NO/IS: Gericht im Heimatstaat.
18.1 Beginn von Fristen mit Zustellung.
18.2 Zugang muss bis 24 Uhr erfolgen.
18.3 Aufrechnung durch Vertragspartner nur eingeschränkt möglich.
18.4 Gesetzliche Bestimmungen gelten subsidiär.
Für externe Leistungen übernimmt das Hotel Bellevue GesmbH & Co KG keine Haftung.
Reklamationen sind direkt mit dem Anbieter zu klären.
Das Hotel stellt nur Räumlichkeiten zur Verfügung.
Informationen: Rezeption oder hotel@bellevue.or.at